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Received: 12 January 2022
Revised: 9 April 2022
Accepted: 27 April 2022
First Online: 3 June 2022
Einhaltung ethischer Richtlinien
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: P. Gretenkort macht folgende Angaben: Lehrbeauftragter seit 2018 der Fliedner-Fachhochschule Düsseldorf University of applied Sciences; Vertragshonorar Universitätsmedizin Greifswald vom 29.04.2021; Reisekosten für das Symposium Intensivmedizin und Intensivpflege in Bremen im Februar 2019; Partizipation am S2e-Leitlinien-Projekt „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ der DGAI, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW AGNNW e. V.; stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands BAND e. V.; Mitglied der Wissenschaftlichen Sektion Ethik für Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin DIVI e. V. S. Döpker macht folgende Angaben: Gastdozentin am Institut der Feuerwehr, Münster; Gutachterin und Prüferin für ZWB klinische Akut- und Notfallmedizin der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster; Reisekosten bei Prüfertätigkeit für die Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster; Reisekosten für Dozententätigkeit für das Institut der Feuerwehr, Münster; unbezahlte Mitarbeit an den Arbeitsgruppen Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall und Akutmedizin e. V. sowie Arbeitsgemeinschaft Notärzte in NRW AGNNW e. V. P. Thomas gibt Referentenhonorar in 2018 für den Vortrag „Geschichte der Notfallmedizin“ an.
: Für diesen Beitrag wurden von den Autoren keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien.