Medizinischer Standard und Patientenaufklärung zwischen Medizin- und Gesundheitsrecht. Kongruenz und
Inkongruenz: Eine Kritik – zugleich Besprechung von BSG Az.: B 1 KR 20/19 RArzthaftung wegen Behandlungs-
und Aufklärungsfehlern im Zusammenhang mit einem Heilversuch mit einem neuen, erst im Laufe der Behandlung
zugelassenen Arzneimittel