Häske, David
Hochgreve, Bernd
Dorau, Wolfgang
Eppler, Fabian
Kretzschmar, Iris
Stock, Jan-Philipp
Schempf, Benjamin
Heinemann, Niklas
Funding for this research was provided by:
Universitätsklinikum Tübingen
Article History
Accepted: 12 November 2024
First Online: 28 December 2024
Einhaltung ethischer Richtlinien
:
: D. Häske, B. Hochgreve, W. Dorau, F. Eppler, I. Kretzschmar, J.-P. Stock, B. Schempf und N. Heinemann geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
: Alle beschriebenen Untersuchungen am Menschen oder an menschlichem Gewebe wurden mit Zustimmung der zuständigen Ethikkommission, im Einklang mit nationalem Recht sowie gemäß der Deklaration von Helsinki von 1975 (in der aktuellen, überarbeiteten Fassung) durchgeführt. Dieses Forschungsprojekt wurde von der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität und des Universitätsklinikums Tübingen geprüft und am 19.03.2024 als unbedenklich eingestuft (Nummer 095/2024BO2). Die Studie wurde im Deutschen Register für klinische Studien mit der DRKS-ID DRKS00033980 registriert. Die grundsätzliche Datenverarbeitung ist gemäß §49 und §50 RDG BW gestattet, u. a. zur Qualitätssicherung. Die Informationspflicht tritt im Einsatz zurück, wenn das Wohl der Patientinnen und Patienten gefährdet ist (§49 RDG BW). Die aktuelle EU‑DSGVO definiert, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gegeben ist, wenn die „Einwilligung der betroffenen Person“ oder wie in diesem Fall die „Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung“ (Art. 6 DSGVO Abs. 1c) gegeben ist, sowie die „Erfüllung eines Vertrags“, in diesem Fall des Behandlungsvertrags mit dem Rettungsdienst (Art. 6 DSGVO Abs. 1b).