Michels, Guido
Brandt, Roland R.
Busch, Hans-Jörg
Fink, Katrin
Franke, Andreas
Frantz, Stefan
Jung, Christian
Möckel, Martin
Morbach, Caroline
Pilarczyk, Kevin
Sauer, Dorothea
Wolfrum, Sebastian
Helfen, Andreas
Article History
Accepted: 10 April 2025
First Online: 10 July 2025
Einhaltung ethischer Richtlinien
:
: G. Michels ist Past-Sprecher der Arbeitsgruppe Kardiopulmonale Reanimation (AG42), Sprecher des Cluster A: Kardiovaskuläre Akut- und Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK); er ist Sprecher der Arbeitsgruppe Sonografie in der klinischen Akut- und Notfallmedizin (SCAN) der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA); er ist berufenes Mitglied im Fachausschuss Medizin der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG) und Hauptherausgeber der Zeitschrift „Intensiv- und Notfallbehandlung“ (Dustri-Verlag); er erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten von Getinge, Orion Pharma und AOP Orphan Pharmaceuticals Germany GmbH sowie Drittmittel von der Kardiologischen Versorgungsforschung der DGK e. V. (DGK-ZfKVF). Die Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. R. Brandt ist Sprecher der Arbeitsgruppe 5 Kardiovaskulärer Ultraschall der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) und erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten von Pfizer, Alnylam und Philips. Die Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. A. Franke erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten und Unterstützungen für Fortbildungsveranstaltungen von AstraZeneca, Bristol Myers Squibb, Novartis, Pfizer, Pharmacosmos und Philips. Es bestehen keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. S. Frantz erhielt Unterstützung für Studien, Kongresse und Vorträge von Abbot, Abiomed, Amarin, Amgen, AstraZeneca, Bayer, Berlin-Chemie, Biotronik, Boehringer, Bristol Myers Squibb, Boehringer, Daiichi Sankyo, Edwards, Lilly, Novartis, Novo Nordisk, Pfizer, Sanofi-Aventis, Siemens, Vifor, Zoll. Es bestehen keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. C. Jung ist stellvertretender Sprecher des Cluster A: Kardiovaskuläre Akut- und Intensivmedizin der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) und erhielt Unterstützung von German research foundation, German ministry for economy and energy, State of Nordrhine-Westfalia, German space agency, European Union, Edwards Lifesciences sowie erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten von Bristol Myers Squibb, Daiichi Sankyo, Boehringer Ingelheim. Es bestehen keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. D. Sauer ist Sprecherin der Arbeitsgruppe Sonografie in der klinischen Akut- und Notfallmedizin (SCAN) der Deutschen Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e. V. (DGINA); sie erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten von Sanofi. Die Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. M. Möckel ist Mitglied des Arbeitskreises Notfallsonographie der DEGUM. Er berät Roche Diagnostics und Thermo Fischer und erhält gelegentlich Vortragshonorare von DiaSorin, Sanofi, AstraZeneca, EMCREG und PeerVoice. Er erhält Forschungsförderung vom BMBF, dem BMG, Innovationsfond, der DFG und Roche Diagnostics. Als Prodekan für Studium und Lehre der Charité ist er u. a. für die Ultraschallausbildung im Studium verantwortlich. Für das aktuelle Konsensuspapier gab es keine Zuwendungen. C. Morbach hat eine wissenschaftliche Kooperation mit Tomtec Imaging Systems, gefördert über den Projektträger Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (MED-1811-0011, LSM-2104-0002 und LSM-2403-0005); sie erhält finanzielle Unterstützung über das Interdisziplinäre Zentrum Klinische Forschung, Würzburg (Advanced Clinician-Scientist Programm; AdvCSP 3). Sie erhielt Berater- und Referentenhonorare sowie Reisekostenunterstützung von Tomtec Imaging Systems, Edwards, Alnylam, Pfizer, Boehringer Ingelheim, Eli Lilly, AstraZeneca, Novo Nordisk, Alexion, Janssen, Bayer, Intellia und EBR Systems; sie ist Principal Investigator in klinischen Studien von Alnylam, Bayer, Novo Nordisk, Intellia und AstraZeneca. Die potenziellen Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt des vorliegenden Konsensuspapiers. K. Pilarczyk erhielt gelegentlich Honorare für Vortragstätigkeiten und Unterstützungen für Fortbildungsveranstaltungen von AstraZeneca, Cytosorbents, TSC Life und Abiomed. Die Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. S. Wolfrum ist Sprecher der Sektion Akut- und Notfallmedizin der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin; er erhielt Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein (Forschungsvorhaben Künstliche Intelligenz) sowie für Beratungshonorare von Zoll (Advisory Board); AstraZeneca (Advisory Board); er erhielt gelegentlich Honorare für Vorträge, Präsentationen, Referentenbüros, Manuskripterstellung oder Bildungsveranstaltungen von Zoll (honoraria for lectures), B&D (honoraria for lectures), AstraZeneca (Sponsor Lübecker Notfalltag). Die Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Konsensuspapier. A Helfen war zum Zeitpunkt der Beauftragung durch die klinische Kommission Sprecher des Arbeitskreises kardiovaskulärer Ultraschall der DGK (AG 05) und ist Past-Sprecher zum Zeitpunkt der Publikation. A. Helfen erhielt in den letzten 5 Jahren Honorare für Vorträge und Workshops von Bracco Imaging Deutschland. Die potenziellen Interessenkonflikte stehen in keinem Zusammenhang mit dem Inhalt des vorliegenden Konsensuspapiers. H.-J. Busch und K. Fink haben keine Interessenkonflikte.
: Für diesen Beitrag wurden von den Autor/-innen keine Studien an Menschen oder Tieren durchgeführt. Für die aufgeführten Studien gelten die jeweils dort angegebenen ethischen Richtlinien. Für Bildmaterial oder anderweitige Angaben innerhalb des Manuskripts, über die Patient/-innen zu identifizieren sind, liegt von ihnen und/oder ihren gesetzlichen Vertretern/Vertreterinnen eine schriftliche Einwilligung vor.
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